AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Victoria Scheibreithner (Fotogravici) durchgeführten Aufträge sowie Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie dienen zur Regelung und Klarstellung des Auftragsverhältnisses zwischen Kunde und Fotografin sowie einiger Inhalte. Dem Kunden ist klar, dass ausschließlich die vorliegenden AGB gelten.

1.2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten, künstlerischen Fotografien, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden und vorliegen (RAW- Dateien, JPG, Daten auf USB, Printmedien etc.).

1.3. Grundlage für den Vertrag ist ein Angebot von der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung ersichtlich sind. Dieses Angebot ist für den Kunden freibleibend und unverbindlich.

1.4. Der Shootingvertrag kommt durch eine mündliche Absprache oder Bestätigung per Social Media/E-Mail zustande.

2. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

2.1. Die nachfolgenden AGB werden wirksam, sobald der Fotografin ein Verbraucher als Vertragspartner gegenübersteht.

2.2. Die Fotografin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten, sofern keine Änderungen bekannt gegeben werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich in Schriftform gekennzeichnet werden. Sind keine Änderungen bekannt gegeben worden, bezieht sich die Geschäftsbeziehung auf die geltenden AGB, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.3. Gestellte Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

3. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildverarbeitung

3.1. Der Fotografin steht das ausschließliche und alleinige Urheberrecht an allen gefertigten Lichtbildern zu, die im Rahmen des jeweiligen Auftrages entstanden sind.

3.2. Die Fotografin darf die Bilder als Eigenwerbung und publizistisch verwenden. (Zum Beispiel für Ausstellungen, Homepage, Social Media, Fachmagazine etc.) Aus diesem Grund sind die angegebenen Preise bereits rabattiert. Sollte dies nicht vom Kunden gewünscht sein, werden auf den Gesamtpreis zuzüglich 20 % angerechnet. Der Kunde hat dies vor dem Erstellen der Rechnung bekannt zu geben. Wird dies nicht Berücksichtigt, können die 20 % des Gesamtpreises nachträglich von der Fotografin in Rechnung gestellt werden.

3.3. Für Privatkunden: Die Fotografin überträgt ein einfaches Nutzungsrecht von den Lichtbildern an den Kunden. Dieses beinhaltet ausschließlich den Nutzen für private, nicht kommerzielle Zwecke. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

3.4. Für Geschäftskunden: Die Fotografin überträgt das Nutzungsrecht von den Lichtbildern an den Kunden. Dieses beinhaltet den Nutzen für private sowie kommerzielle Zwecke. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist erlaubt. Die Erlaubniserteilung für die kommerziellen Nutzungsrechte erhöhen den Preis für Geschäftskunden und wird im Angebot berücksichtigt.

3.5. Bei der Verwendung der Lichtbilder, egal ob Online, auf Social Media oder als Printmedien, ist die Fotografin klar und eindeutig als Urheberin zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz. Sollten Bilder ohne Namensnennung der Fotografin gepostet werden, so wird das Urheberrecht verletzt.

3.6. Für Privatkunden: Eine Befreiung von der Nennung der Fotografin auf Instagram und Co. ist gegen einen Aufpreis von mindestens 70 € pro Shooting möglich.

3.7. Für Geschäftskunden: Eine Befreiung von der Nennung der Fotografin auf Instagram und Co. ist gegen einen Aufpreis von mindestens 120 € pro Shooting möglich.

3.8. Die Nutzungsrechte der Lichtbilder gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Kunden über.

3.9. Der Kunde erhält ausschließlich fertig bearbeitete Bilder im JPG-Format. Eine Herausgabe der Roh-Dateien (unbearbeitete Bilder) oder nur teilweise bearbeitete Bilder erfolgt nicht.

3.10. Vorschaubilder, die dem Kunden gegebenenfalls zur Ansicht und Auswahl zu Verfügung gestellt werden, dürfen nicht veröffentlicht werden.

3.11. Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

4. Bildbearbeitung

4.1. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass die Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Dies inkludiert Fotoserien mit Farbbildern sowie schwarz-weiß Bildern.

4.2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und die Vervielfältigung/Verbreitung sind nicht gestattet. Dazu zählen auch die nachträgliche Farbbearbeitung und das Umfärben in schwarz-weiß, Sepia oder ähnlichen Filtern.

5. Verlust, Beschädigung und Haftung

5.1. Im Fall des Verlustes oder Schaden (z. B. der Fotografien), im Rahmen des Auftrages, haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.2. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistung auf eigene Rechnungen erstellen, ist die Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

5.3. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (soweit dies möglich ist) beschränkt.

5.4. Ist aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, (zum Beispiel Krankheit, Todesfall in engen Freundes- und Familienkreis, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, etc.) keine Fotografin zu dem vereinbarten Termin erschienen oder zu spät erschienen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin ist jedoch bemüht, rechtzeitig (soweit dies möglich ist) Bescheid zu geben und einen Ersatzfotografen/Ersatztermin vorschlagen. Sollten bis dahin bereits Zahlungen getätigt worden sein, sind die bis dahin geleisteten Zahlungen von der Fotografin komplett zurückzuerstatten.

5.5. Die Fotografin haftet nicht für anfällige Reisekosten oder Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (zum Beispiel Modelle, Assistenten, Visagisten etc.).

5.6. Der Kunde ist Verantwortlich für die Einholung der erforderliche Zustimmung von abgebildeten Gegenständen/Personen (zum Beispiel Muster, Modelle, Marken etc.).

6. Archivierung

6.1. Die Fotografin verwahrt die ausgewählten Roh-Dateien sowie die entwickelten JPG Dateien sorgfältig bis zu einem Jahr nach Aufnahmedatum. Danach ist die Fotografin dazu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die aufbewahrten Dateien zu vernichten.

7. Lieferzeiten und Reklamationen

7.1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen zehn Arbeitstagen aus. Aufgrund von Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Betriebsbedingte Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliches, stellen keine Reklamationsgründe dar.

7.2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verpflichtend, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.

7.3. Die bearbeiteten Lichtbilder werden per Picdrop versendet. Hierbei erhält der Kunde einen Download-Link meist per Whatsapp oder Instagram.

7.4. Werden digitalerworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Kunden gedruckt oder entwickelt, übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Qualität oder Farbabweichungen.

8. Vergütung, Ausfallhonorar, Leistungsstörung, Stornokosten

8.1. Für die Erstellung der Lichtbilder steht der Fotografin ein Honorar nach den jeweils gültigen Preislisten zu.

8.2. Nebenkosten (zum Beispiel Reisekosten, Materialkosten, Produkte, Visagisten, Requisiten, Modelle, etc.) werden gesondert abgesprochen und vom Kunden getragen.

8.3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Fotografin.

8.4. Wird vom Kunden eine Shootingzeit-Verlängerung gewünscht oder in Anspruch genommen, wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt.

8.5. Hat der Kunde keine ausdrücklichen Wünsche bezüglich der Bildgestaltung oder Bildbearbeitung geäußert, sind Reklamationen der Bildauffassung sowie der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für die Bildwirkung und Farbgebung.

8.6. Wünscht der Kunde während und/oder nach der Bildaufnahme Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Dies gilt auch für zusätzlich gewählte Bilder, die nicht in den jeweiligen Shooting-Paketen inkludiert sind.

8.7. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Honorar nicht inkludiert.

8.8. Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin über steigende Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

9. Widerrufsrecht, vorzeitige Auflösung

9.1. Es besteht das Recht, binnen vierzehn Tagen vor Terminantritt ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht kräftig zu machen, muss der Kunde der Fotografin mittels eindeutiger Erklärung (zum Beispiel per Whatsapp, E-Mail etc. über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Victoria Scheibreithner / Doberggasse 8 / 3681 Hofamt Priel / 0664 113 17 15 / fotogravicii@gmail.com

9.2. Für Privatkunden: Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden nach verbindlicher Terminvereinbarung steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 Tage vor Terminantritt bis zu 15 %, 2 Tage vor Terminantritt bis zu 20 %, 1 Tag vor Terminantritt bis zu 30 %, am selben Tag bis zu 50 % der Gesamtsumme.

9.3. Für Geschäftskunden: Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden nach verbindlicher Terminvereinbarung steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 Tage vor Terminantritt bis zu 30 %, 2 Tage vor Terminantritt bis zu 50 %, 1 Tag vor Terminantritt bis zu 75 %, am selben Tag bis zu 100 % der Gesamtsumme.

10. Leistung und Gewährleistung

10.1. Die Fotografin ist bemüht, den Auftrag sorgfältig und genau auszuführen. Es ist nicht üblich, dass der Auftrag durch Dritte ausgeführt wird. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Bilder, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Aufträgen und Lieferungen stellen keinen Mangel dar.

10.2. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie zum Beispiel die Wetterlage, rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, Reisebehinderungen, Models, etc.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich.

11.2. Für Kunden mit dem Wohnsitz in Österreich, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Region der Kunde seinen Wohnsitz hat, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung. Für Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.3. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

11.4. Wenn Bedingungen der oben aufgelisteten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind/werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung in Österreich ersetzt. 11.5. Die AGB gelten für die von der Fotografin auftragsgemäß hergestellten Werke und Lichtbilder sinngemäß und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.

11.6. Diese AGB gelten ab dem 28.07.2023.